MOFA
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
MINDESTALTER:
15 Jahre
THEORIE STUNDEN:
6 Doppelstunden á 90 Minuten
PRAKTISCHE STUNDEN:
90 Minuten